Welche Aufgaben beinhaltet Gebäudemanagement?
P. Schmidt: Die Aufgaben des Gebäudemanagements hängen von der Strategie des Unternehmens ab. Das kann z. B. eine werterhaltende Strategie sein, bei der alle technischen Anlagen, wie eine Lüftungsanlage, regelmäßig gepflegt, gereinigt und gewartet werden, damit sie ggf. auch 40 bis 50 Jahre betrieben werden können. Einige Kunden möchten ihr Gebäudemanagement beispielsweise auch durch Digitalisierung optimieren, damit sie jederzeit wissen, wann welche Anlage gewartet oder gesetzlich geprüft werden muss. Auch die Betreiberverantwortung gehört zum Gebäudemanagement. Diese setzt sich aus der formaljuristischen, berufsgenossenschaftliche, ggf. zivilrechtlichen und privatrechtlichen Ebene zusammen, die dabei beachtet werden müssen. Neben der Beratung zum Brandschutz und zur Digitalisierung, besteht meine Arbeit als Facility Manager vor allem darin, Gebäude operativ zu betreiben.
Was sind die besonderen Herausforderungen des Gebäudemanagements für Industriebauten?
P. Schmidt: Die Herausforderungen sind im Grunde gleich, denn egal ob es sich um Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser oder Industriebauten handelt, es gelten immer die gleichen Vorgaben, welche sich aus der jeweiligen Bauordnung bzw. Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und den versicherungstechnischen sowie gesetzlichen Vorgaben ergeben. Ich bin hauptsächlich im Sonderbau tätig und greife dort auf die Sonderbauverordnung sowie die Industriebaurichtlinie zurück. Diese unterscheiden sich aber auch von Bundesland zu Bundesland.
Woher bekommen Sie Ihre Informationen zum Thema Brandschutz und den gesetzlichen Auflagen?
P. Schmidt: Die aktuellsten Informationen zu den gesetzlichen Auflagen, Änderungen und allgemein zum Brandschutz erhalte ich durch Fachpublikationen, u.a. einen Newsletter von FeuerTrutz, der ca. alle 14 Tage versendet wird, durch die Landesbauordnungen, die einmal im Jahr auf einer DVD herausgegeben werden sowie durch Messen und Kongresse. Außerdem verfüge ich über ein breites Netzwerk an Prüfsachverständigen sowie Brandschützern, mit denen ich mich regelmäßig austausche. Die grundsätzlichen Verordnungen zum Thema Brandschutz sind jedoch in den Baugenehmigungen und in den Arbeitsstättenrichtlinien jedes Gebäudes festgelegt.
Welchen Schwerpunkt nimmt das Thema Brandschutz bei Ihnen ein?
P. Schmidt: Da ich eine Ausbildung zum Fachplaner für Brandschutz absolviert habe, darf ich auch brandschutztechnische Bewertungen erstellen. Pro Projekt nimmt der Brandschutz dadurch ca. 20 % meiner Arbeit ein. Am Thema Brandschutz kommt mittlerweile keiner mehr vorbei, denn spätestens durch den Flughafenbrand in Düsseldorf von 1996 weiß jeder um die Relevanz des Brandschutzes. Jedes Jahr gibt es in Deutschland über 200 größere Brandschadensereignisse, durch welche sich 70 % der betroffenen Unternehmen innerhalb von 12-36 Monaten in der Insolvenz befinden.
Deshalb lohnt es sich, in Digitalisierung zu investieren, damit keine wichtigen Dokumente bei Bränden zu Schaden kommen, und alle nötigen Verordnungen zum Brandschutz einzuhalten. Dazu zählen z. B. die Installation von Brandmeldeanlagen, das Sicherstellen von genügend gekennzeichneten Fluchtwegen, die Wartung von Brandschutztechnik und die Bereitstellung von Feuerlöschern in den Gebäuden.”