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Brandschutz im Gebäudemanagement – das gilt es zu beachten

Wir haben das folgende Interview mit Peter Schmidt von der Fa. Der-Facility-Manager Peter Schmidt aus Münster, rund um das Thema Gebäudemanagement, Herausforderungen bei Industriebauten sowie Brandschutz geführt.

Was bedeutet eigentlich Gebäudemanagement?

Gebäudemanagement ist ein sehr dehnbarer Begriff, aber ich definiere es als Management aller Gewerke im Lebenszyklus eines Gebäudes und der darin verbauten technischen Anlagen. Gebäudemanagement umfasst also alle Phasen von der Planung und Erstellung, über die Nutzungsphase bis hin zum Abriss sowie dem Entkernen bzw. der Revitalisierung eines Gebäudes.

Welche Aufgaben beinhaltet Gebäudemanagement?

P. Schmidt: Die Aufgaben des Gebäudemanagements hängen von der Strategie des Unternehmens ab. Das kann z. B. eine werterhaltende Strategie sein, bei der alle technischen Anlagen, wie eine Lüftungsanlage, regelmäßig gepflegt, gereinigt und gewartet werden, damit sie ggf. auch 40 bis 50 Jahre betrieben werden können. Einige Kunden möchten ihr Gebäudemanagement beispielsweise auch durch Digitalisierung optimieren, damit sie jederzeit wissen, wann welche Anlage gewartet oder gesetzlich geprüft werden muss. Auch die Betreiberverantwortung gehört zum Gebäudemanagement. Diese setzt sich aus der formaljuristischen, berufsgenossenschaftliche, ggf. zivilrechtlichen und privatrechtlichen Ebene zusammen, die dabei beachtet werden müssen. Neben der Beratung zum Brandschutz und zur Digitalisierung, besteht meine Arbeit als Facility Manager vor allem darin, Gebäude operativ zu betreiben.

 

 

Was sind die besonderen Herausforderungen des Gebäudemanagements für Industriebauten?

P. Schmidt: Die Herausforderungen sind im Grunde gleich, denn egal ob es sich um Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser oder Industriebauten handelt, es gelten immer die gleichen Vorgaben, welche sich aus der jeweiligen Bauordnung bzw. Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und den versicherungstechnischen sowie gesetzlichen Vorgaben ergeben. Ich bin hauptsächlich im Sonderbau tätig und greife dort auf die Sonderbauverordnung sowie die Industriebaurichtlinie zurück. Diese unterscheiden sich aber auch von Bundesland zu Bundesland.

 

 

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Woher bekommen Sie Ihre Informationen zum Thema Brandschutz und den gesetzlichen Auflagen?

P. Schmidt: Die aktuellsten Informationen zu den gesetzlichen Auflagen, Änderungen und allgemein zum Brandschutz erhalte ich durch Fachpublikationen, u.a. einen Newsletter von FeuerTrutz, der ca. alle 14 Tage versendet wird, durch die Landesbauordnungen, die einmal im Jahr auf einer DVD herausgegeben werden sowie durch Messen und Kongresse. Außerdem verfüge ich über ein breites Netzwerk an Prüfsachverständigen sowie Brandschützern, mit denen ich mich regelmäßig austausche. Die grundsätzlichen Verordnungen zum Thema Brandschutz sind jedoch in den Baugenehmigungen und in den Arbeitsstättenrichtlinien jedes Gebäudes festgelegt.

 

 

Welchen Schwerpunkt nimmt das Thema Brandschutz bei Ihnen ein?

P. Schmidt: Da ich eine Ausbildung zum Fachplaner für Brandschutz absolviert habe, darf ich auch brandschutztechnische Bewertungen erstellen. Pro Projekt nimmt der Brandschutz dadurch ca. 20 % meiner Arbeit ein. Am Thema Brandschutz kommt mittlerweile keiner mehr vorbei, denn spätestens durch den Flughafenbrand in Düsseldorf von 1996 weiß jeder um die Relevanz des Brandschutzes. Jedes Jahr gibt es in Deutschland über 200 größere Brandschadensereignisse, durch welche sich 70 % der betroffenen Unternehmen innerhalb von 12-36 Monaten in der Insolvenz befinden.

Deshalb lohnt es sich, in Digitalisierung zu investieren, damit keine wichtigen Dokumente bei Bränden zu Schaden kommen, und alle nötigen Verordnungen zum Brandschutz einzuhalten. Dazu zählen z. B. die Installation von Brandmeldeanlagen, das Sicherstellen von genügend gekennzeichneten Fluchtwegen, die Wartung von Brandschutztechnik und die Bereitstellung von Feuerlöschern in den Gebäuden.”

“Jedes Jahr gibt es in Deutschland über 200 größere Brandschadensereignisse, durch welche sich 70 % der betroffenen Unternehmen innerhalb von 12-36 Monaten in der Insolvenz befinden.”

– P. Schmidt, Facility Manager, Münster –

Welchen Schwerpunkt nimmt das Thema Löschwasserrückhaltung bei Ihnen ein?

P. Schmidt: Als Gewässerschutzbeauftragter kenne ich die theoretischen Grundlagen zum Thema Löschwasserrückhaltung und weiß um deren Wichtigkeit, gerade wenn mit wassergefährdenden Stoffen gearbeitet wird. Jedoch betrifft es bisher wenige meiner Kunden, sodass das Thema nur eine geringe Rolle in meinem täglichen Arbeiten spielt.

Wie oft muss der Brandschutz überprüft werden?

 

P. Schmidt: In den Baugenehmigungen jedes Gebäudes wird vorgegeben, was bezüglich des Brandschutzes beachtet werden muss. In den Arbeitsstättenrichtlinien gibt es Vorgaben für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, dass ein Brandschutzbeauftragter ausgebildet werden muss. Das übernimmt ein Brandschutztrainer, auch ich darf beispielsweise Schulungen halten, da ich Brandschutzfachplaner bin.

Der Brandschutzbeauftragte erhält durch die DGUV- Vorgaben (Anmerkung der Redaktion: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) einen Aufgabenkatalog, den er erfüllen muss. Dafür wird er freigestellt und seinen Anweisungen muss Folge geleistet werden. Einmal im Jahr muss zudem eine Brandschutz- und Evakuierungsübung durchgeführt werden, die dokumentiert wird. Bei einer höheren Brandgefährdung müssen sogar mehrere solcher Übungen veranlasst werden. Diese Vorgaben sind u.a. durch die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept und die gesetzlichen Vorgaben (inkl. der Vorschriften der Berufsgenossenschaften) normativ festgelegt.

 

 

 

Anmerkung der Redaktion: Wir bedanken uns bei Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, im Rahmen eines Interviews über Ihre Tätigkeit als Facility Manager zu sprechen und für die aufschlussreichen Informationen, die Sie uns damit geliefert haben.

Peter Schmidt-Facility Management

Peter Schmidt ist Facility Manager aus Münster sowie Experte für Betreiberverantwortung und Digitalisierung. Er beschäftigt sich bei seiner Arbeit mit Brandschutz, Arbeitsschutz, baubegleitendem Facility-Management, Sicherheitsmanagement, er gibt FM-Schulungen, bietet CAFM-Beratungen an und sorgt für die Digitalisierung von FM.

Dabei unterscheidet er sich von klassischen Beratern, denn er kommt aus der operativen Praxis. Anstatt nur mit einem reinen Beratungsansatz zu dienen, ist ihm eine praktikable, umsetzbare Lösung für seine Kunden wichtig, die er auch als operative Betreuung anbietet. Während seiner Arbeit trug er die Verantwortung für einen Immobilienbestand von mehr als 450.000 m², war u.a. Leiter FM bei NORDSEE sowie Head of FM bei KLEPIERRE und CineStar Deutschland.

Besonders das Thema Brandschutz liegt Peter Schmidt am Herzen, denn vor seiner Arbeit als Facility Manager arbeitete er hauptberuflich im Rettungsdienst und auch jetzt fährt er regelmäßig am Wochenende mit dem Löschzug der Berufsfeuerwehr raus, wodurch er Brandschutz in der Praxis erlebt.