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Brandschutz und Löschwasserrückhaltung – das sollten Sie wissen

Das folgende Interview führten wir mit Theo Grünewald von der SIFA.INFO aus Kaiserslautern. In unserem Gespräch geht es vor allem um Brandschutz und die Löschwasserrückhaltung.

Wer braucht einen Brandschutzexperten und welche Aufgaben hat dieser?

Jeder, der ein neues Gebäude plant oder ein bestehendes ändert, braucht einen Brandschutzexperten, natürlich soweit dies die Gebäudeklasse erfordert. Einfamilienhäuser brauchen sowas zum Beispiel nicht. Ein Brandschutzexperte legt die gesetzlichen Anforderungen dar bzw. erstellt ein Brandschutzkonzept zur Sicherstellung des Brandschutzes in dem jeweiligen speziellen Gebäude.

Wann ist die Erstellung eines Brandschutzkonzepts erforderlich und wen kann man mit einer Brandschutzplanung und -prüfung beauftragen?

T. Grünewald: Ein Brandschutzkonzept ist notwendig bei Sonderbauten oder wenn es die Behörde fordert, um den Brandschutz des Gebäudes sicher zu stellen. Im besten Fall beauftragt man einen Sachverständigen für Brandschutz oder einen Fachplaner für Brandschutz.

Welches sind die wichtigsten Fragen, die man sich aus Brandschutzsicht stellen muss, bevor man mit der Umsetzung in einem Gebäude beginnt?

T. Grünewald: Wichtig ist eine Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz, also welche Gefahren im Sinne des Brandschutzes es bei der Gebäudenutzung gibt bzw. welche auftreten können. Wichtig ist aber auch die Art der Umsetzung, die einen erheblichen Einfluss auf die Kosten haben kann. Meist hat aber das Nicht-Berücksichtigen des Brandschutzes bzw. die Vernachlässigung in der Umsetzung die größten finanziellen Folgen.

Gibt es Unterschiede zwischen betrieblichem und baulichem Brandschutz?

T. Grünewald: Der bauliche Brandschutz stellt grundsätzlich alle Anforderungen sicher. Dies umfasst Bauarten bzw. Bauteile, die zum Gebäude gehören. Zum Beispiel sind das Wände, Decken oder alle Öffnungen, die verschlossen werden müssen.  Der betriebliche Brandschutz hingegen ist eigentlich der organisatorische und teilweise der anlagentechnische Brandschutz.brandschutz-feuerlöscher

Welche freiwilligen Maßnahmen empfehlen Sie zusätzlich zur Verbesserung des Brandschutzes?

T. Grünewald: Das ist meiner Meinung nach von der Nutzung des Gebäudes abhängig. Bei Industrieunternehmen ist es aus meiner Sicht sehr wichtig, dass die Mitarbeiter mit Feuerlöschern umgehen können und bei einem Brand richtig reagieren. Eine entsprechende Schulung würde sich gerade für diesen Punkt anbieten.

Welchen Mehrwert bringen Brandschutzmaßnahmen und was sollte ein wirksamer Brandschutz kosten?

T. Grünewald: Salopp formuliert bringen Sie mehr Sicherheit und helfen, die Schutzziele zu erfüllen. Der Mehrwert liegt in weniger Bränden oder geringeren finanziellen wie sachlichen Auswirkungen bzw. Schäden, die durch Brände verursacht werden. Der Kostenfaktor hängt zum großen Teil von den möglichen Brandgefahren ab: ein Hersteller von Getränken hat beispielsweise andere Brandgefahren als ein Schaumstoffhersteller. Von daher kann man pauschal keine konkrete Aussage treffen. Wichtig ist es, sich einfach die finanziellen Schäden vor Augen zu halten, falls ein Brandfall eintreten sollte und man eben nicht alle notwendigen Maßnahmen getroffen hat.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Sie als Brandschutzbeauftragter einhalten?

T. Grünewald: Die umfangreichen Rahmenbedingungen, an die ich mich als Brandschutzbeauftragter halten muss, sind in der DGUV 205-003 dargelegt. Darin sind Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung eines Brandschutzbeauftragten beschrieben.

Welche Ansprüche stellt der anlagentechnische Brandschutz in Unternehmen?

T. Grünewald: Der anlagentechnische Brandschutz ist nur in wenigen Gebäuden oder Gebäudearten wirklich notwendig.  Die Ansprüche liegen dabei klar auf der Hand: wenn es brennt, muss die „Anlage“ funktionieren. Also ist die Hauptanforderung beim anlagentechnischen Brandschutz die Funktions- und Ausfallsicherheit der brandschutztechnischen Anlagen.

Welche Brandschutzsysteme vermeiden in erster Linie Personenschäden?

T. Grünewald: Einfach gesprochen: Wenn wir Brände verhindern können, vermeiden wir auch die meisten Personenschäden. Wichtig ist es, die Mitarbeiter für den Fall eines Brandes ausreichend in ihrem Verhalten zu schulen sowie Flucht- und Rettungswege bereit- und instand zu halten. Je nach Art der möglichen Gefahren ist auch eine Brandmeldeanlage eine sehr große Hilfe bei der Vermeidung von Personenschäden.

 

Wen darf man als Brandschutzbeauftragten einsetzen?

T. Grünewald: Es darf derjenige eingesetzt werden, der die Anforderungen nach DGUV 205-003 erfüllt. Das kann in kleineren Unternehmen der Chef selbst sein oder ein Abteilungsleiter. In größeren Unternehmen kann auch eine unabhängige externe Fachkraft für Brand- und Arbeitsschutz beauftragt werden.

 

Was passiert, wenn der Brandschutz nicht beachtet wird, und wer haftet im Schadensfall?

T. Grünewald: Dann kommt es im Brandfall zu Personenschäden und/oder großen Sachschäden, bei denen die Versicherer die Leistung verweigern. Im Schadensfall haftet der Unternehmer. Warum? Weil er seine gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt hat. Bei Mängeln im baulichen Brandschutz haften die am Bau beteiligten Unternehmen.

“Im Schadensfall haftet der Unternehmer. Warum? Weil er seine gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt hat.”

– T. Grünewald, Brandschutzexperte, Kaiserslautern –

Was hat Löschwasserrückhaltung mit dem Brandschutzkonzept zu tun?

T. Grünewald: Das Brandschutzkonzept beinhaltet meist die Konzeption der Löschwasserrückhaltung.

Was sind geeignete Maßnahmen bei Einhaltung der Löschwasserrückhaltung?

T. Grünewald: Meiner Erfahrung nach gibt es zwei Maßnahmen, die maßgeblich beachtet werden müssen: Zum einen die Begrenzung der Entstehung von kontaminiertem Wasser, zum anderen die automatische Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser.

Welche Auswirkungen hat austretendes Löschwasser auf die unmittelbare Umwelt?

T. Grünewald: Die Folgen für die Umwelt sind abhängig von den Stoffen, die im Fall einer Gefahrensituation freigesetzt werden. Je nach Gefährdung haben diese eine unmittelbare Auswirkung auf Lebewesen in Gewässern. Aber auch das Grundwasser kann durch die freigesetzten Stoffe maßgeblich beeinträchtigt werden. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Persistenz diese freigesetzten Stoffe haben: sind sie biologisch abbaubar oder bleiben sie über einen längeren Zeitraum in ihrem Zustand, sprich sind für lange Zeit schädigend für Mensch und/oder Umwelt?

Gibt es aus Ihrer Sicht Probleme, weil Länder und Kommunen unterschiedliche Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung haben?

T. Grünewald: Das ist immer wieder ein Thema und es bleibt zu hoffen, dass die zukünftigen Regelungen der AwSV zur Löschwasserrückhaltung eine Vereinheitlichung bringen. Bisher war es immer eine Abstimmung mit den jeweiligen Behörden. Aber auch die neuen Regelungen werden nicht verhindern können, dass Auslegungen von einem Bundesland zum anderen und von einem Regierungsbezirk in den anderen Regierungsbezirk unterschiedlich sind.

 

 

Anmerkung der Redaktion:

Wir bedanken uns bei Theo Grünewald, dass er sich die Zeit genommen hat, im Rahmen dieses Interviews über seine Tätigkeit als Brandschutzexperte zu sprechen und für die aufschlussreichen Informationen, die er uns damit geliefert hat.

Theo Grünewald ist Experte für Arbeitsschutz und Brandschutz, zudem ist er als Ausbilder und Berater für diverse Unternehmen in seinem Metier tätig.

Zudem ist er Mitglied im Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI), im Verband der Brandschutz-Beauftragten Deutschland (vbbd), im Bundesverband freier Sicherheitsingenieure (BFSI), in der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) und in der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Zur Website: http://www.sifa.info/