Welches sind die wichtigsten Fragen, die man sich aus Brandschutzsicht stellen muss, bevor man mit der Umsetzung in einem Gebäude beginnt?
T. Grünewald: Wichtig ist eine Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz, also welche Gefahren im Sinne des Brandschutzes es bei der Gebäudenutzung gibt bzw. welche auftreten können. Wichtig ist aber auch die Art der Umsetzung, die einen erheblichen Einfluss auf die Kosten haben kann. Meist hat aber das Nicht-Berücksichtigen des Brandschutzes bzw. die Vernachlässigung in der Umsetzung die größten finanziellen Folgen.
Gibt es Unterschiede zwischen betrieblichem und baulichem Brandschutz?
T. Grünewald: Der bauliche Brandschutz stellt grundsätzlich alle Anforderungen sicher. Dies umfasst Bauarten bzw. Bauteile, die zum Gebäude gehören. Zum Beispiel sind das Wände, Decken oder alle Öffnungen, die verschlossen werden müssen. Der betriebliche Brandschutz hingegen ist eigentlich der organisatorische und teilweise der anlagentechnische Brandschutz.
Welche freiwilligen Maßnahmen empfehlen Sie zusätzlich zur Verbesserung des Brandschutzes?
T. Grünewald: Das ist meiner Meinung nach von der Nutzung des Gebäudes abhängig. Bei Industrieunternehmen ist es aus meiner Sicht sehr wichtig, dass die Mitarbeiter mit Feuerlöschern umgehen können und bei einem Brand richtig reagieren. Eine entsprechende Schulung würde sich gerade für diesen Punkt anbieten.
Welchen Mehrwert bringen Brandschutzmaßnahmen und was sollte ein wirksamer Brandschutz kosten?
T. Grünewald: Salopp formuliert bringen Sie mehr Sicherheit und helfen, die Schutzziele zu erfüllen. Der Mehrwert liegt in weniger Bränden oder geringeren finanziellen wie sachlichen Auswirkungen bzw. Schäden, die durch Brände verursacht werden. Der Kostenfaktor hängt zum großen Teil von den möglichen Brandgefahren ab: ein Hersteller von Getränken hat beispielsweise andere Brandgefahren als ein Schaumstoffhersteller. Von daher kann man pauschal keine konkrete Aussage treffen. Wichtig ist es, sich einfach die finanziellen Schäden vor Augen zu halten, falls ein Brandfall eintreten sollte und man eben nicht alle notwendigen Maßnahmen getroffen hat.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Sie als Brandschutzbeauftragter einhalten?
T. Grünewald: Die umfangreichen Rahmenbedingungen, an die ich mich als Brandschutzbeauftragter halten muss, sind in der DGUV 205-003 dargelegt. Darin sind Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung eines Brandschutzbeauftragten beschrieben.
Welche Ansprüche stellt der anlagentechnische Brandschutz in Unternehmen?
T. Grünewald: Der anlagentechnische Brandschutz ist nur in wenigen Gebäuden oder Gebäudearten wirklich notwendig. Die Ansprüche liegen dabei klar auf der Hand: wenn es brennt, muss die „Anlage“ funktionieren. Also ist die Hauptanforderung beim anlagentechnischen Brandschutz die Funktions- und Ausfallsicherheit der brandschutztechnischen Anlagen.
Welche Brandschutzsysteme vermeiden in erster Linie Personenschäden?
T. Grünewald: Einfach gesprochen: Wenn wir Brände verhindern können, vermeiden wir auch die meisten Personenschäden. Wichtig ist es, die Mitarbeiter für den Fall eines Brandes ausreichend in ihrem Verhalten zu schulen sowie Flucht- und Rettungswege bereit- und instand zu halten. Je nach Art der möglichen Gefahren ist auch eine Brandmeldeanlage eine sehr große Hilfe bei der Vermeidung von Personenschäden.
Wen darf man als Brandschutzbeauftragten einsetzen?
T. Grünewald: Es darf derjenige eingesetzt werden, der die Anforderungen nach DGUV 205-003 erfüllt. Das kann in kleineren Unternehmen der Chef selbst sein oder ein Abteilungsleiter. In größeren Unternehmen kann auch eine unabhängige externe Fachkraft für Brand- und Arbeitsschutz beauftragt werden.
Was passiert, wenn der Brandschutz nicht beachtet wird, und wer haftet im Schadensfall?
T. Grünewald: Dann kommt es im Brandfall zu Personenschäden und/oder großen Sachschäden, bei denen die Versicherer die Leistung verweigern. Im Schadensfall haftet der Unternehmer. Warum? Weil er seine gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt hat. Bei Mängeln im baulichen Brandschutz haften die am Bau beteiligten Unternehmen.